Externer Datenschutzbeauftragter mit DEKRA und IHK Zertifizierung
Sie benötigen einen externen Datenschutzbeauftragten oder Sie sind sich nicht sicher ob Sie einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen?
Wir haben uns dazu entschlossen, unsere Mitarbeiter durch DEKRA sowie IHK im Bereich des Datenschutzbeauftragten zertifizieren zu lassen, um Sie in allen Belangen des Datenschutzes kompetent zu unterstützen. Unsere Datenschutzbeauftragten sind IT Spezialisten mit langjähriger Berufserfahrung und werden fortwährend in den Bereichen Datenschutz-Recht, Datenschutz-Organisation und IT-Sicherheit weitergebildet.
Was sind die Aufgaben eines
Datenschutzbeauftragten?
Der betriebliche Datenschutzbeauftragte, wie ihn die EU-DSGVO sowie §38 des
BDSG (neu) vorschreibt, ist als Organ der betrieblichen Selbstkontrolle zu verstehen. Er soll innerhalb des Unternehmens auf die Einhaltung der datenschutzrelevanten Rechtsvorschriften achten und
helfen, die unternehmenseigenen Prozesse dahingehend mitzugestalten.
Bedingt durch Prüfungen der zuständigen Aufsichtsbehörden möchten wir an dieser Stelle auf die Notwendigkeit der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten hinweisen und Ihnen im Detail die
Rahmenbedingungen an dieser Stelle mitteilen.
Welche Unternehmen benötigen einen Datenschutzbeauftragten?
Welche Unternehmen
verpflichtet sind, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, regelt §38 BDSG (neu).
Dies sind insbesondere Unternehmen die:
personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung oder der anonymisierten Übermittlung automatisiert verarbeiten (unabhängig von der Anzahl der mit der automatisierten Verarbeitung beschäftigten Personen) ...
Ob es sinnvoller ist, einen internen oder einen externen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, hängt von verschiedenen Faktoren ab: Umfang des Bedarfs, Qualifikation der zur Auswahl stehenden Mitarbeiter, Entlastung der betreffenden Person, etc. Oft lohnt sich – besonders bei kleinen und mittleren Unternehmen – schon allein aus Kostengründen ein externer Datenschutzbeauftragter.
Hier einige weitere positive Effekte, die für eine externe Bestellung sprechen:
Gesetzliche Auflage der Fachkundigkeit
Zum Beauftragten für den Datenschutz darf nur bestellt werden, „wer die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt“. Eine „Alibi-Bestellung“ eines Nichtfachkundigen „nur für die Akten“ ist damit also eindeutig von vorneherein ausgeschlossen. Weiterhin ausgeschlossene Personenkreise sind: Geschäftsführung, Angestellte mit Personalverantwortung sowie Mitarbeiter der internen IT-Abteilung.
Wenn Sie wissen möchten, wie die desegna Business IT Solutions Ihr Unternehmen in dem doch sehr komplexen Thema Datenschutz unterstützen kann, dann zögern Sie nicht, uns anzusprechen. Datenschutz in Siegen.